BEITRÄGE UND GEBÜHREN

KINDER

BIS 14 JAHRE

48 €

IM JAHR

JUGENDLICHE

AB 15 JAHRE
62 €
IM JAHR

ERWACHSENE

BIS 18 JAHRE
144 €
IM JAHR

AZUBI

UND STUDENT
78 €
IM JAHR

Programm für aktive, Erwachsene Neumitglieder

1.JAHR PAUSCHAL

50 €
IM JAHR

2. JAHR

50 %
IM JAHR

3. JAHR

75 %
IM JAHR

4. JAHR

100 %
IM JAHR

Mitglieder einer Familie

1. ERWACHSENER

144 €
IM JAHR

2. ERWACHSENER

78 €
IM JAHR

1. UND 2. KIND

48 €

IM JAHR

AB DEM 3. KIND

frei
IM JAHR

PASSIVES MITGLIED

48 €

IM JAHR

ARBEITSSTUNDENSATZ

13 €
PRO STUNDE
Jedes aktive Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr hat pro Jahr 6 Arbeitsstunden zu leisten, um die Tennisanlage für den Spielbetrieb in Ordnung zu bringen und sauber zu halten. Neumitglieder sind im ersten Jahr der Vollmitgliedschaft von den Arbeitsstunden befreit. Mitglieder ab dem vollendeten 70. Lebensjahr müssen nur noch 3 Arbeitsstunden leisten.

Für jeden Gastspieler, mit dem ein Mitglied auf der Tennisanlage des Vereins spielt, hat das Mitglied pro Tennisstunde eine Gebühr in Höhe von 5,00 € zu entrichten.

Arbeitsstundenersatzgebühr und Gastspielergebühren werden per Lastschriftverfahren im Januar des folgenden Kalenderjahres eingezogen.

Aufnahmegebühr wird zur Zeit nicht erhoben.

Diese Gebühren- und Beitragsordnung wurde am 03.05.2022 von der Jahreshauptversammlung beschlossen.

Im Eintrittsjahr wird der Jahresbeitrag unverzüglich fällig. Alle Gebühren und Beiträge werden im Lastschriftverfahren durch die Bank eingezogen. Der Einzug des Jahresbeitrags erfolgt bis spätestens April des jeweiligen Jahres, die Arbeitsstundenersatzgebühr und die Gastspielergebühren werden im Januar des folgenden Jahres per Lastschriftverfahren eingezogen.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verein zum Einzug der genannten Gebühren und Beiträge sowie für etwaige Umlagen, die von der Jahreshauptversammlung gesondert beschlossen werden müssen, die Einzugsermächtigung zu erteilen.

Ehrenmitglieder sind von diesen Gebühren und Beiträgen befreit.

Jedes Mitglied hat die von der Jahreshauptversammlung festgesetzte Regelung der Arbeitsstunden zu leisten oder für jede nicht geleistete Arbeitsstunde die von der Jahreshauptversammlung festgesetzte Gebühr zu entrichten.

Offenstehende Restzahlungen aus dem Vorjahr (z.B. Beiträge, Arbeitsstundenersatzgebühren; Gastspielergebühren usw.) müssen
bis zu Beginn der neuen Freiluftsaison beglichen sein. Mitglieder, die mit den Zahlungen in Verzug sind, können bis zur Begleichung
der Schuld die Spielerlaubnis entzogen werden.

Aktive Mitglieder (ab 16 Jahre) erhalten gegen eine einmalige Leih- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- € einen Schlüssel für die
Clubräume. Die Schlüssel bleiben Eigentum des Vereins und müssen nach der Kündigung der Mitgliedschaft dem Verein zurückgegeben werden.

Die Leihgebühr in Höhe von 10,- € wird bei der Schlüsselrückgabe zurückerstattet. Ein Verlust der Schlüssel ist dem Verein unverzüglich zu melden. Die Kosten für die
Wiederbeschaffung sind vom Mitglied zu tragen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind Jugendliche. Mitglieder, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind Kinder.

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