Gebühren- und Beitragsordung
Im Eintrittsjahr wird der Jahresbeitrag unverzüglich fällig.
Alle Gebühren und Beiträge werden im Lastschriftverfahren durch die Bank eingezogen. Der Einzug des Jahresbeitrags erfolgt bis spätestens
April des jeweiligen Jahres, die Arbeitsstundenersatzgebühr und die Gastspielergebühren werden im Januar des folgenden Jahres per Lastschriftverfahren eingezogen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verein zum Einzug der genannten Gebühren und Beiträge sowie für etwaige Umlagen, die von der Jahreshauptversammlung gesondert beschlossen werden müssen, die Einzugsermächtigung zu erteilen.
Ehrenmitglieder sind von diesen Gebühren und Beiträgen befreit.
Jedes Mitglied hat die von der Jahreshauptversammlung festgesetzte Regelung der Arbeitsstunden zu leisten oder für jede nicht geleistete Arbeitsstunde die von der Jahreshauptversammlung festgesetzte Gebühr zu entrichten.
Offenstehende Restzahlungen aus dem Vorjahr (z.B. Beiträge, Arbeitsstundenersatzgebühren; Gastspielergebühren usw.) müssen
bis zu Beginn der neuen Freiluftsaison beglichen sein. Mitglieder, die mit den Zahlungen in Verzug sind, können bis zur Begleichung der Schuld die Spielerlaubnis entzogen werden.
Aktive Mitglieder (ab 16 Jahre) erhalten gegen eine einmalige Leih- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- € einen Schlüssel für die
Clubräume. Die Schlüssel bleiben Eigentum des Vereins und müssen nach der Kündigung der Mitgliedschaft dem Verein zurückgegeben werden.
Die Leihgebühr in Höhe von 10,- € wird bei der Schlüsselrückgabe zurückerstattet. Ein Verlust der Schlüssel ist dem Verein unverzüglich zu melden. Die Kosten für die Wiederbeschaffung sind vom Mitglied zu tragen
Mitglieder, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind Jugendliche. Mitglieder, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind Kinder.